Begleitetes Trinken für unter 16 Jährige kurz vor dem Aus!

Bundeskabinett bringt Abschaffung der Ausnahmeregelung für 14- und 15-Jährige auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das sogenannte „begleitete Trinken“ für 14- und 15-Jährige abgeschafft werden soll. Die bisherige Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz erlaubt es Jugendlichen ab 14 Jahren, in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Sekt zu konsumieren. Diese Möglichkeit soll künftig entfallen.

Ein wichtiger Schritt für den Jugendschutz und die Suchthilfe

Die Landesstelle für Suchtfragen Rheinland-Pfalz begrüßt die geplante Abschaffung des begleiteten Trinkens. Aus fachlicher Sicht ist es sinnvoll, den Zugang zu Alkohol für junge Menschen klar und verständlich zu regeln und die gesellschaftliche Normalisierung des Alkoholkonsums im Kindes- und Jugendalter nicht zusätzlich zu fördern.

Alkohol ist insbesondere für Kinder und Jugendliche mit besonderen gesundheitlichen Risiken verbunden. Das Gehirn und andere Organe befinden sich noch in der Entwicklung. Ein früher Einstieg in den Alkoholkonsum kann zudem die Entwicklung problematischer Konsummuster begünstigen. Die Abschaffung des begleiteten Trinkens ist daher ein wichtiges Signal: Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen sollte nicht als selbstverständlicher Bestandteil des Aufwachsens vermittelt werden.

Gesetzgebungsverfahren steht noch aus

Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun im Deutschen Bundestag beraten. Erst nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und dem anschließenden Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung wird die bisherige Ausnahmeregelung endgültig entfallen.

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