Das Projekt „Inklusive Kinder- und Jugendhilfe vor Ort gestalten“ ist gestartet. Seit Oktober 2026 bringt die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege Rheinland-Pfalz freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe zusammen. Bis vDezember 2027 sollen regionale Netzwerke entstehen, Erfahrungen aus der Praxis nutzbar werden und konkrete Schritte für inklusive Angebote entwickelt werden. Das Projekt findet in Kooperation mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend statt.
Der Zeitpunkt ist entscheidend, denn auf Bundesebene verändert sich der geplante Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Für die freien Träger stellt sich damit die Frage, wie sie ihre Angebote inklusiv weiterentwickeln und sich auf veränderte rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen vorbereiten können. Das Projekt setzt deshalb bei den Bedingungen vor Ort an. Es schafft Raum für gemeinsame Entwicklung und dafür, notwendige Veränderungen gegenüber Politik und Verwaltung nachvollziehbar zu benennen.
Der Auftakt verbindet Erfahrungen und nächste Schritte
Am 2. Dezember 2026 findet die Auftaktveranstaltung in Mainz statt. Sie soll fachliche Orientierung geben und Menschen miteinander ins Gespräch bringen, die inklusive Angebote bereits gestalten oder weiterentwickeln möchten. Im Mittelpunkt stehen die Erfahrungen freier Träger und die Frage, welche Formen der Zusammenarbeit bereits gelingen. Gemeinsam soll erörtert werden, wo Verfahren oder Zuständigkeiten Schwierigkeiten bereiten und welche Voraussetzungen Einrichtungen und Dienste benötigen, um ihre Angebote inklusiv weiterzuentwickeln.
Fachliche Impulse, eine Gesprächsrunde mit Perspektiven aus der Praxis und gemeinsame Arbeitsphasen sollen diese Fragen konkret machen. Dabei interessiert auch, unter welchen Bedingungen gelungene Ansätze entstanden sind. Ein Konzept lässt sich selten unverändert von einem Ort auf einen anderen übertragen. Personal, Finanzierung, regionale Gegebenheiten und gewachsene Kooperationen müssen mitgedacht werden. Aus dem Auftakt sollen Themen und Kontakte hervorgehen, die für die weitere Zusammenarbeit genutzt werden können.
Die Idee von 2021 bleibt der Ausgangspunkt
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 wurde ein stufenweiser Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe angelegt. Ziel war es, Kindern und Jugendlichen unabhängig von einer Behinderung verlässliche Zugänge zu Unterstützung zu ermöglichen. Die bisherige Aufteilung zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe sollte überwunden werden. Für 2028 war die Zusammenführung der Zuständigkeiten vorgesehen, sofern ein weiteres Bundesgesetz die Einzelheiten rechtzeitig regelt. [1]
Für freie Träger bringt diese Entwicklung neue fachliche und organisatorische Anforderungen mit sich. Unterschiedliche gesetzliche Zuständigkeiten und Finanzierungsmodelle erschweren die gemeinsame Gestaltung inklusiver Angebote. Zugleich müssen vorhandene Kompetenzen aus beiden Hilfesystemen miteinander verbunden werden. Dafür braucht es verlässliche Rahmenbedingungen und neue Formen der Zusammenarbeit.
Was umgesetzt wurde und was der Bund jetzt plant
Mit der Einführung der Verfahrenslots*innen nach § 10b SGB VIII wurde zum 1. Januar 2024 ein konkreter Schritt auf dem Weg zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt. Die umfassende Zusammenführung der Zuständigkeiten steht dagegen weiterhin aus. [2, 3]
Der aktuell beratene Entwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetzes verändert den weiteren Weg. An die Stelle der für 2028 vorgesehenen flächendeckenden Zusammenführung soll zunächst eine Erprobung treten. Eine Experimentierklausel soll die Gesamtzuständigkeit ermöglichen und Erkenntnisse über Verfahren, Leistungen und finanzielle Auswirkungen liefern. Der Entwurf hält damit am Ziel einer Zusammenführung fest, verfolgt dessen verbindliche bundesweite Umsetzung zum ursprünglich vorgesehenen Termin aber nicht weiter. [3]
In der Bundestagsanhörung vom 12. Oktober 2026 wurde diese Verschiebung von Sachverständigen kritisiert. Zugleich wurde deutlich, dass bessere Regelangebote verlässliche Finanzierung, geeignetes Personal und Zeit für ihren Aufbau benötigen. Die Erwartung, neue Strukturen würden automatisch Kosten senken, ist fachlich umstritten. [4]
Für die Praxis entsteht daraus ein Spannungsfeld, da Einrichtungen bereits heute Entscheidungen über Konzepte und Kooperationen treffen müssen, während zentrale Rahmenbedingungen noch offenbleiben. Gerade deshalb braucht es einen Austausch, der diese Unsicherheiten sichtbar macht und zwischen Fragen unterscheidet, die Träger selbst bearbeiten können, und solchen, die politische Entscheidungen erfordern.
Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen sichern Zugänge
Seit Januar 2024 unterstützen Verfahrenslots*innen nach § 10b SGB VIII junge Menschen und ihre Familien dabei, Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch zu nehmen. Neben dieser unabhängigen Begleitung unterstützen sie die Jugendämter bei der Zusammenführung der Leistungen aus beiden Hilfesystemen. [2]
Ihre Erfahrungen geben wichtige Hinweise darauf, wo Zuständigkeiten unklar sind, Verfahren den Zugang erschweren oder die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen verbessert werden kann. Dieses Wissen ist auch für freie Träger wertvoll, wenn sie ihre Angebote weiterentwickeln und Kooperationen gestalten.
In Rheinland-Pfalz wurde die Einführung der Verfahrenslots*innen bereits zwischen 2022 und 2023 durch ein Modellprojekt begleitet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und die Erfahrungen aus der laufenden Praxis bieten Anknüpfungspunkte für die weitere Zusammenarbeit. [6, 7]
Was eine tragfähige Entwicklung im Land braucht
Ein wichtiger Ansatzpunkt ist die Zusammenarbeit zwischen den bestehenden Hilfesystemen. Freie Träger müssen klären können, wie sich ihre unterschiedlichen fachlichen Kompetenzen ergänzen und welche organisatorischen Voraussetzungen gemeinsame Angebote benötigen.
Dabei geht es auch um die Zugänglichkeit bestehender Leistungen. Einrichtungen und Dienste können prüfen, welche Barrieren durch ihre Strukturen, räumlichen Bedingungen oder Kommunikationswege entstehen. Die Beteiligung der Menschen, die diese Angebote nutzen, bleibt dabei ein wesentlicher Bestandteil der fachlichen Weiterentwicklung.
Tragfähige Konzepte benötigen zudem Zeit, qualifiziertes Personal, barrierefreie Ausstattung und eine verlässliche Finanzierung. Die unterschiedlichen Kompetenzen aus Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe sollen erhalten bleiben und zusammenwirken. Wo bestehende Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen dies erschweren, braucht es einen Dialog mit den zuständigen öffentlichen Leistungsträgern.
Die regionalen Netzwerke sollen dazu beitragen, solche Herausforderungen gemeinsam zu bearbeiten. Dabei geht es nicht darum, einheitliche Lösungen für alle Regionen vorzugeben. Vielmehr sollen vorhandene Erfahrungen genutzt, erfolgreiche Ansätze sichtbar gemacht und konkrete Voraussetzungen für ihre Übertragbarkeit beschrieben werden.
Von der Befragung zur gemeinsamen Umsetzung
Das Projekt beginnt mit einer landesweiten Befragung freier Träger. Sie erfasst vorhandene Angebote, Kooperationen, Erfahrungen und offene Fragen. Die Rückmeldungen sollen die Themen der weiteren Arbeit und den Aufbau von drei regionalen Netzwerken mitprägen.
Landesweite Fachveranstaltungen und regionale Werkstätten ergänzen diesen Prozess. Öffentliche Träger werden als Dialog- und Kooperationspartner einbezogen. Im Mittelpunkt steht jedoch die gemeinsame Perspektive der freien Träger und ihre Rolle bei der Entwicklung inklusiver Angebote.
Bis Dezember 2027 sollen daraus konkrete Kooperationsvorhaben, eine praxisbezogene Handreichung und Empfehlungen für die weitere Entwicklung in Rheinland-Pfalz entstehen. Vorhandenes Wissen soll so aufbereitet werden, dass andere Träger daran anknüpfen können.
Freie Träger sind eingeladen, ihre Erfahrungen in die laufende Befragung einzubringen und sich am Auftakt am 2. Dezember 2026 in Mainz zu beteiligen. Auch Fragen, Schwierigkeiten und noch nicht abgeschlossene Entwicklungen sind wertvolle Beiträge. Sie helfen, die gemeinsame Arbeit an den tatsächlichen Bedingungen vor Ort auszurichten.
Stand 21. Oktober 2026
Jetzt an der Befragung teilnehmen
Welche Erfahrungen machen freie Träger auf dem Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe? Wir möchten bestehende Angebote, Herausforderungen und Kooperationsmöglichkeiten erfassen. Geschäftsführungen und Leitungskräfte sind herzlich eingeladen, ihre Perspektiven einzubringen.
Oder über den link: Landesweite Bestands- und Bedarfsabfrage zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Zur Auftaktveranstaltung anmelden
Am 2. Dezember 2026 lädt die LIGA Rheinland-Pfalz nach Mainz ein. Fachliche Impulse, Austausch und gemeinsame Arbeitsphasen bieten Gelegenheit, Erfahrungen einzubringen und die weitere Projektarbeit mitzugestalten.
Oder über den Link: LIGA-Auftaktveranstaltung: „Inklusive Netzwerke“
[1] Bundesfamilienministerium – Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen stärken.
[2] § 10b SGB VIII – Verfahrenslots*innen.
[3] Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8274 vom 30. September 2026 – Regierungsentwurf zum Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz.
[4] Deutscher Bundestag – Öffentliche Anhörung zum Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz am 12. Oktober 2026.
[6] Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz – Modellprojekt zur Umsetzung der Verfahrenslots*innen in Rheinland-Pfalz (2022–2023).
[7] Landesjugendamt Rheinland-Pfalz – Inklusive Kinder- und Jugendhilfe und Verfahrenslots*innen.